AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller die nachstehenden Konditionen:
Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Allfällige Schadenersatzansprüche infolge Lieferverzug können nicht anerkannt werden. Die in der Preisliste genannten Packungseinheiten gelten als Mindestbestellmengen.
Die Ankaufspreise gelten nur für den Wiederverkauf und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Wir verrechnen zu den am Liefertag gültigen Tagespreisen.
Lieferungen ab Fr. 300.-- Nettowarenwert erfolgen franko Domizil. Die Wahl der Transportart bleibt uns überlassen. Der Nettowarenwert entspricht dem Wert nach Abzug allfälliger Mengenrabatte oder anderer Vergünstigungen, exklusive Mehrwertsteuer.
Für Lieferungen oder verlangte Teillieferungen unter Fr. 300.-- Nettowarenwert gelten folgende Ansätze:
Ab einem Nettowarenwert von weniger als Fr. 300.-- werden die effektiven Versandkosten berechnet, mindestens aber Fr. 12.--. Versandpauschale für Ersatzteile Fr. 8.--.
Bei Eilgut- oder Express-Sendungen wird die Differenz zur Normalpost oder Normalfracht verrechnet.
Für alle Direktlieferungen im Auftrag des Wiederverkäufers wird ohne Rücksicht auf die Frankogrenze eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 15.-- erhoben. Ist der Fakturabetrag unter Fr. 300.--, kommen noch die effektiven Versandkosten dazu.
Zurückgesandtes Verpackungsmaterial (auch Kisten und Verschläge) wird nicht vergütet.
4. Lieferung von Maschinen und Geräten
Lieferungen von Maschinen und Geräten mit einem Einzelgewicht von max. 30 kg brutto erfolgen zu den obigen Liefer- und Versandkonditionen. Für solche mit einem Bruttogewicht von über 30 kg werden die effektiven Versandkosten in Rechnung gestellt. In jedem Fall gelten diese nur bis zum problemlos erreichbaren Abladepunkt des von uns gewählten Transportmittels. Im Übrigen wird die vorgezogene Recyclinggebühr gemäss Swico-Richtlinie belastet.
Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur zu melden. Das Verpackungsmaterial darf vor Aufnahme des Schadensprotokolls nicht vernichtet werden. Für Schäden, die nicht mit einem Schadensprotokoll belegt werden können und die vom Transport herrühren (für Transportschäden haftet der Transporteur), lehnen wir jede Haftung ab.
6. Rücksendung (exklusive Transportschäden)
Beanstandungen (einschliesslich Meldungen betreffend Fehlbestellungen) sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Vorgängig einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren. Die Annahme einer Warenrücksendung infolge Fehlbestellung setzt ausserdem unser ausdrückliches Einverständnis voraus (Fax). Bei Rücksendung aufgrund einer berechtigten und von uns anerkannten Beanstandung erfolgt die Gutschrift zum berechneten Wert zuzüglich Rücksendungskosten.
Bei Rücksendung infolge Fehlbestellung werden 90 % des berechneten Wertes gutgeschrieben. Muss die zurückgesandte Ware neu konfektioniert werden, so werden die Kosten der Neukonfektionierung verrechnet. Es können jedoch höchstens 75 % des berechneten Wertes gutgeschrieben werden. Für Schäden bei der Rücksendung, die auf unsorgfältige oder mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Versender.
Unsere Haftung beschränkt sich auf den Wert unserer Produkte. Für Schäden, namentlich solche, die wegen Nichtbefolgung von Gebrauchsanweisungen sowie unsachgemässer Behandlung oder Lagerung eines Produktes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.
Diese erfolgen für den Hin- und Rückweg auf Rechnung und Gefahr sowie auf Kosten des Auftraggebers.
9. Spezialausführungen/Produkte mit Werbeaufdruck
Gerne offerieren wir auf Verlangen Spezialausführungen oder Produkte mit Werbeaufdruck. Bei solchen Aufträgen gilt in jedem Fall eine Mengentoleranz von +/- 10%.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto (ohne jeden Abzug) zahlbar, was bei monatlicher Zusammenfassung der Rechnungen bedeutet, dass die Zahlung bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats zu erfolgen hat. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Sammelrechnung Ende des Monats (Monatsrechnung) aus.
Bei Zielüberschreitungen werden alle Posten fällig.
Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der entstandenen Höhe, mindestens aber in der Höhe der Kosten für ungedeckte Bankkredite zur Zeit der Lieferung zu verlangen.
Wechsel und Checks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wir behalten uns vor, Wechsel jederzeit zurückzugeben.
In besonderen Fällen, wie z. B. Lieferungen an uns unbekannte Firmen oder bei Zahlungsverzug, bleibt Versand gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vorbehalten.
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Sie dürfen so lange weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
Erfüllungsort und Gerichtsort ist Bülach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.